Zertifizierte Baumkontrolle
Regelmäßige Baumkontrolle
Ein Baumeigentümer hat grundsätzlich dafür zu sorgen, dass von einem Baum keine Gefahr ausgeht – die sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“. Er muss entsprechende Vorkehrungen treffen um Dritte zu schützen. Dies gilt auch für Privatleute und demnach auch für Bäume in Privatgärten. Der Eigentümer hat daher Sorge zu tragen, dass ein Baum stabil und standsicher ist. Wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt, dann kann er für Schäden, die durch den Baum verursacht werden – wie zum Beispiel herabfallende Äste oder Umsturz bei Sturm oder Unwetter – haftbar gemacht werden. Das bedeutet, dass er unter Umständen Schadensersatz oder Schmerzensgeld an die Geschädigten zahlen muss.
Wir begutachten Ihre Bäume und empfehlen Ihnen geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit z.B. durch Kronenpflege, Kroneneinkürzung, Kronensicherung oder einfach nur die Entfernung von Totholz. Als zertifizierter Baumkontrolleur (FLL) begutachten wir Ihre Bäume hinsichtlich Verkehrssicherheit, Standsicherheit und Bruchfestigkeit. Eine Baumkontrolle kann sich aber auch auf im Baum vorhandener Vögel, Insekten, Pilze, Fledermäuse, Säugetiere, Käfer beziehen. Wir sind Sachkundiger für die Bestimmung von Baum-Habitat-Strukturen (Euro-Zert).